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PPWR in Deutschland

Seit 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung direkt – ist Ihre Verpackung startklar?

Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie und große Teile des deutschen Verpackungsgesetzes. Sie gilt unmittelbar, ohne dass es eines deutschen Gesetzes bedarf – für jeden Betrieb, der Verpackungen in Verkehr bringt.

Die Lage

Was das für Lebensmittelbetriebe bedeutet

Gilt bereits jetzt

Seit 12. August 2026

  • Verordnung gilt direkt, ohne nationales Umsetzungsgesetz
  • Deutsches Verpackungsgesetz wird durch das VerpackDG abgelöst
  • Neue Registrierungs- und Nachweispflichten
  • Grenzwerte für PFAS in Lebensmittelverpackungen
  • Betrifft auch Handwerksbetriebe wie Bäckereien und Konditoreien

Der eigentliche Punkt

Der Vorlauf ist kürzer als er wirkt

  • Design-for-Recycling und Rezyklatquoten greifen ab 2030 – Materialumstellungen brauchen aber Jahre Vorlauf
  • Verbundverpackungen und Folien sind im aktuellen Design oft nicht recyclingfähig
  • Jede Materialumstellung berührt Maschinenparameter, Lieferkette und SAP-Stammdaten gleichzeitig
  • Wer erst 2029 anfängt zu testen, verpasst die Frist 2030

Zeitplan

Die wichtigsten Fristen im Überblick

Stand: August 2026. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung – die genauen Anforderungen hängen von Ihrer Verpackungsart und Ihrem Material ab.

2026

12. August – Verordnung gilt direkt

  • Registrierungs- und Nachweispflichten
  • PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelkontaktverpackungen
  • Fokus liegt auf Dokumentation, nicht auf Verpackungsredesign
2028

1. Januar – Kriterien werden konkret

  • EU-Kriterien für recyclinggerechtes Design (Design for Recycling) werden über delegierte Rechtsakte festgelegt
2030

1. Januar – Design for Recycling verpflichtend

  • Mindestens 70 % des Verpackungsgewichts müssen werkstofflich recycelbar sein
  • Mindest-Rezyklatanteile für Kunststoffverpackungen greifen
  • Verpackungsminimierung wird verpflichtend geprüft
2035

1. Januar – Recycled at Scale

  • Nicht nur recyclingfähiges Design zählt, sondern der reale Nachweis: Die Verpackung muss EU-weit tatsächlich in ausreichender Kapazität gesammelt, sortiert und verwertet werden können
2038

1. Januar – Verschärfte Recyclingstufe

  • Recyclinggerechte Gestaltung mit mindestens 80 % Recyclingfähigkeit vorgeschrieben

Quellen: DIHK-Merkblatt zur EU-Verpackungsverordnung, IHK Schleswig-Holstein

Warum jetzt

Warum sich ein Strategiecheck jetzt lohnt

Genau an dieser Schnittstelle – Verpackungsmaterial, Linie und SAP-Stammdaten gleichzeitig – liegt meine Arbeit seit über 12 Jahren. Die PPWR macht diese drei Themen jetzt zur Pflicht, nicht mehr zur Kür.

  • 250 t Karton pro Jahr eingespart – Materialminimierung ist bereits Praxis, nicht Theorie
  • Umstellung auf 90 % rPET erfolgreich begleitet
  • Systemwechsel SAP S/4 HANA begleitet – Stammdaten und Compliance-Nachweise sitzen zusammen
  • Gründung einer Arbeitsgruppe für recyclingfähige Folien

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