PPWR in Deutschland
Seit 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung direkt – ist Ihre Verpackung startklar?
Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie und große Teile des deutschen Verpackungsgesetzes. Sie gilt unmittelbar, ohne dass es eines deutschen Gesetzes bedarf – für jeden Betrieb, der Verpackungen in Verkehr bringt.
Die Lage
Was das für Lebensmittelbetriebe bedeutet
Gilt bereits jetzt
Seit 12. August 2026
- Verordnung gilt direkt, ohne nationales Umsetzungsgesetz
- Deutsches Verpackungsgesetz wird durch das VerpackDG abgelöst
- Neue Registrierungs- und Nachweispflichten
- Grenzwerte für PFAS in Lebensmittelverpackungen
- Betrifft auch Handwerksbetriebe wie Bäckereien und Konditoreien
Der eigentliche Punkt
Der Vorlauf ist kürzer als er wirkt
- Design-for-Recycling und Rezyklatquoten greifen ab 2030 – Materialumstellungen brauchen aber Jahre Vorlauf
- Verbundverpackungen und Folien sind im aktuellen Design oft nicht recyclingfähig
- Jede Materialumstellung berührt Maschinenparameter, Lieferkette und SAP-Stammdaten gleichzeitig
- Wer erst 2029 anfängt zu testen, verpasst die Frist 2030
Zeitplan
Die wichtigsten Fristen im Überblick
Stand: August 2026. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung – die genauen Anforderungen hängen von Ihrer Verpackungsart und Ihrem Material ab.
12. August – Verordnung gilt direkt
- Registrierungs- und Nachweispflichten
- PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelkontaktverpackungen
- Fokus liegt auf Dokumentation, nicht auf Verpackungsredesign
1. Januar – Kriterien werden konkret
- EU-Kriterien für recyclinggerechtes Design (Design for Recycling) werden über delegierte Rechtsakte festgelegt
1. Januar – Design for Recycling verpflichtend
- Mindestens 70 % des Verpackungsgewichts müssen werkstofflich recycelbar sein
- Mindest-Rezyklatanteile für Kunststoffverpackungen greifen
- Verpackungsminimierung wird verpflichtend geprüft
1. Januar – Recycled at Scale
- Nicht nur recyclingfähiges Design zählt, sondern der reale Nachweis: Die Verpackung muss EU-weit tatsächlich in ausreichender Kapazität gesammelt, sortiert und verwertet werden können
1. Januar – Verschärfte Recyclingstufe
- Recyclinggerechte Gestaltung mit mindestens 80 % Recyclingfähigkeit vorgeschrieben
Quellen: DIHK-Merkblatt zur EU-Verpackungsverordnung, IHK Schleswig-Holstein
Warum jetzt
Warum sich ein Strategiecheck jetzt lohnt
Genau an dieser Schnittstelle – Verpackungsmaterial, Linie und SAP-Stammdaten gleichzeitig – liegt meine Arbeit seit über 12 Jahren. Die PPWR macht diese drei Themen jetzt zur Pflicht, nicht mehr zur Kür.
- 250 t Karton pro Jahr eingespart – Materialminimierung ist bereits Praxis, nicht Theorie
- Umstellung auf 90 % rPET erfolgreich begleitet
- Systemwechsel SAP S/4 HANA begleitet – Stammdaten und Compliance-Nachweise sitzen zusammen
- Gründung einer Arbeitsgruppe für recyclingfähige Folien
Der kostenlose Strategiecheck zeigt in 30 Minuten, wo Ihre Verpackung heute steht, was die PPWR-Fristen für Sie konkret bedeuten – und wo der größte Hebel liegt.
Der erste Schritt zu Ihrem Erfolg.
Kostenlos und unverbindlich – 30 Minuten für Material, Linie und SAP.
Strategiecheck buchen